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Fragen zur Ortsumgehung Wartenberg

Hier möchten wir Antworten auf Fragen zur Ortsumgehung Wartenberg geben, die uns öfter einmal gestellt werden.

Wenn Ihr Fragen zur Ortsumgehung Wartenberg habt, benutzt bitte das Kontaktformular. Wir antworten Euch gerne.

„Die Ortsumgehung kommt doch sowieso nicht“

Mit dem Spruch sind wir alle aufgewachsen. Seit Dezember 2016 ist die Ortsumgehung Wartenberg B 254 jedoch Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030, der vom Bundestag beschlossen wurde. Die Ortsumgehung kann voraussichtlich nur noch verhindert werden, wenn sich entweder die Gemeindevertretung oder in letzter Konsequenz ein Bürgerentscheid gegen den Bau ausspricht. Die Gemeindevertretung kann direkt die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen (sogenanntes „Vertreterbegehren“). Unsere Bürgerinitiative unterstützt diese Vorgehensweise in der Presseerklärung vom 26. April 2018.

„Kann man denn überhaupt noch irgendwas machen?“

Ja, wenn wir es alle wollen! Trotz anders lautender Behauptungen mancher Politiker ist der „Drops noch nicht gelutscht.“ Wie in dem verlinkten Artikel beschrieben, wird die „hohe Politik“ sich nicht über die Interessen einer Gemeinde hinwegsetzen können. Wenn sie dies dennoch tun würde, müsste sie eingestehen, dass es gar nicht um das Wohl und die Interessen der Gemeinde geht, sondern um überregionale Interessen.

Der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir hat daher richtiger Weise festgestellt: „Es gilt der Grundsatz: Wenn die Gemeinde die Umgehung nicht will, wird sie nicht gebaut.“ Ihr könnt mitmachen.

Weshalb wurde die Ortsumgehung Wartenberg Mitte des 20. Jahrhunderts geplant?

Seit dem kalten Krieg gibt es Pläne für einen Ausbau der B 254. Zunächst militärisch motiviert, dann aufgrund des gestiegenen Verkehrs im Interesse der damals noch zahlreichen anliegenden Landwirte, die Mühe hatten, Ihr Vieh über die Straße zu treiben.

Diese Motive für eine Umgehungsstraße sind alle überholt.

Weshalb soll die Umgehungsstraße B 254 dann überhaupt noch gebaut werden? Geht es um die Anwohner?

Die offizielle Begründung lautet: Entlastung der Anwohner. Dies ist zunächst einmal grundsätzlich richtig. Denn es gibt Anwohner, die sich durch den Verkehrslärm belästigt fühlen. Allerdings haben auch über 50 Anlieger, die direkt an der Bundesstraße wohnen, sich in einer spontanen Unterschriftenaktion gegen den Bau der Ortsumgehung ausgesprochen.

Die Ortsumgehung kostet nach vorsichtigen Schätzungen ca. 80 Millionen Euro. Da öffentliche Bauprojekte in der Regel teurer werden, können auch 100 Millionen Euro durchaus überschritten werden. Das wären bei 300 Wartenberger Anwohnern ca. 333.333 Euro pro Anwohner.

Wir können uns angesichts dieser Beträge nicht vorstellen, dass die Entlastung von Verkehrslärm der wesentliche Grund für den Bau sein kann. Vielmehr dürften u.a. Wirtschaftsinteressen der Region Fulda im Vordergrund stehen. Es steht zu vermuten, dass die dortigen Speditionen und Industrieunternehmen an einer Querverbindung an die A5 interessiert sind. Ob dies nach der Einführung der Maut auf Bundesstraßen ab dem 1. Juli 2018 noch der Fall ist, bleibt abzuwarten. Es sind viele Fragen offen, die noch beantwortet werden müssen.

Darüber hinaus hat die geplante Umgehung laut Aussagen von Politikern regionalpolitische Bedeutung, die über die Interessenlagen der beiden Großgemeinden Wartenberg und Lauterbach hinaus geht.