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Vertreterbegehren und Bürgerentscheid sichern breite demokratische Entscheidung

Presseerklärung der Bürgerinitiative “Pro Lebensraum Wartenberg“ vom 26.04.2018

Ortsumgehung: Vertreterbegehren und Bürgerentscheid sichern breite demokratische Entscheidung

Die Bürger der Gemeinde Wartenberg wurden in den letzten Monaten über die geplante Ortsumgehung in einer Art und Weise informiert, wie dies in der Vergangenheit noch nie der Fall war. Zu diesen Informationen zählen das eingeholte Gutachten, die Visualisierung und die anschließenden Diskussionen und Presseberichte. Erst auf Grund dieser Informationen können die Bürger die Folgen des geplanten Neubaus der B254n realistisch beurteilen. Zu verdanken ist dies vor allem der Gemeindevertretung, dem Gemeindevorstand sowie dem Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann. Die nun offen auf dem Tisch liegenden Fakten sind die besten Voraussetzungen für eine demokratische Entscheidung durch die ca. 3.200 wahlberechtigten Wartenberger Bürger.

Zwei Wege führen zu einem Bürgerentscheid

Folgende zwei Verfahren stehen für eine Abstimmung durch die Bürger zur Verfügung, nachdem die Antworten auf die vier von der Gemeindevertretung erhobenen Forderungen spätestens am 31.05.2018 vorliegen (Umplanung Tiegel, Änderung Umstufungskonzept, Abriss Altefeldbrücke, Dorferneuerungsprogramme):

Beschluss, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Die Gemeindevertretung kann einen neuen Beschluss über den Bau oder Nichtbau der Ortsumgehung fassen. Daraufhin würde voraussichtlich eine der beiden Bürgerinitiativen ein Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid gegen den Beschluss durchführen. Dieses Verfahren wäre zeit- und kostenaufwändig. Die Gemeindeverwaltung müsste – neben weiteren Formalien – im Rahmen des Bürgerbegehrens zunächst sämtliche Unterschriftenlisten dahingehend überprüfen, ob 10% der Wahlberechtigten das Begehren unterschrieben haben. Erst dann könnte ein Bürgerentscheid zugelassen und in einer öffentlichen Wahl durchgeführt werden.

Vertreterbegehren führt günstiger und schneller zu Bürgerentscheid

Eine zweite Möglichkeit ist daher zu bevorzugen: Die Gemeindevertretung entscheidet nicht selbst über die Ortsumgehung, sondern beschließt stattdessen selbst zeitnah die Durchführung eines Bürgerentscheids (sogenanntes Vertreterbegehren). Das vorgeschaltete Bürgerbegehren würde somit entfallen. Der Bürgerentscheid könnte dann gemeinsam mit der Landtagswahl am 28.10.2018 durchgeführt werden. Es wären nicht zwei getrennte Wahltermine nötig, der Zeit- und Kostenaufwand könnte hierdurch erheblich reduziert werden. Vor allem aber würde dieses Verfahren eine hohe Bürgerbeteiligung gewährleisten. Bei der letzten Landtagswahl 2013 betrug die Wahlbeteiligung in Wartenberg 72,8%.

Politiker sprechen sich für Vertreterbegehren und Bürgerentscheid aus

Lokale Politiker haben sich bereits für ein Vertreterbegehren und einen Bürgerentscheid zur Ortsumgehung ausgesprochen. Wolfgang Schleiter, CDU-Fraktionsvorsitzender in Wartenberg, äußerte in einer Pressemitteilung vom 25.11.2016, dass die Herbeiführung eines Vertreterentscheides möglich sei und dies zudem ergebnisoffen. Herr Schleiter betonte, dies sei auch noch heute ein gangbarer Weg. Bürgermeister Dr. Dahlmann (SPD) teilte im Lauterbacher Anzeiger vom 21.04.2016 mit, dass ein Bürgerentscheid auch dem Zeitgeist entspreche, dementsprechend nicht nur die Politik, sondern auch die Bürger selbst mehr Mitbestimmungsrecht fordern. „Der Bürger möchte beteiligt und abgeholt werden.“

BI unterstützt Vertreterbegehren

Die Bürgerinitiative Pro Lebensraum Wartenberg unterstützt ausdrücklich die Durchführung eines Vertreterbegehrens. Bei der geplanten Ortsumgehung Wartenberg handelt es sich um eine tief in die Dorfstrukturen von Angersbach und Landenhausen eingreifende Maßnahme. Diese ist sowohl in technischer als auch finanzieller Hinsicht weitestgehend unabänderlich. Eine breite demokratische Beteiligung möglichst vieler Bürger ist daher im Sinne Wartenbergs. Diese Beteiligung kann nur erreicht werden, wenn der Wahltag des Bürgerentscheids auf eine allgemeine Wahl fällt. Hierfür kommt in nächster Zeit nur die Landtagswahl am 28.10.2018 in Betracht. Dieser Termin kann in zeitlicher Hinsicht nur bei Durchführung eines Vertreterbegehrens eingehalten werden.

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Download Artikel aus dem Lauterbacher Anzeiger vom 28.04.2018

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