Umstufung, Umstufungskonzept, B254, Instandhaltungskosten

Umstufung B254: Instandhaltungskosten und Rückstellungen nicht berücksichtigt

Dr. Mischak schätzt jährliche Mehrkosten von 25.000 Euro für Wartenberg bei einer Umstufung der Bundesstraße B254 zu einer Gemeindestraße. Das Wartenberger Gutachten beziffert die Mehrkosten hingegen auf 95.000 Euro. Wie kommt es zu dieser Differenz und wer liegt richtig?

Dr. Mischak rechnet bei Umstufung mit 25.000 Euro Mehrkosten für die Gemeinde

Bereits im April 2018 teilte der Erste Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak (CDU) mit, das Abstufungskonzept führe zu jährlichen Zusatzkosten für Wartenberg von 25.000 Euro. Die Fuldaer Zeitung zitierte Mischak: „Es bleiben für die Gemeinde einzig Kosten für Winterdienst, Streckenkontrolle und die Pflege des Straßenbegleitgrüns“ (Fuldaer Zeitung, 27.04.2018).  Vorausgegangen war eine diesbezügliche Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Dietmar Schnell (Die Linke), wie sich die Differenz zu den vom Gutachter ermittelten 95.000 Euro ergäbe, antwortete Mischak im April: „Da müssen Sie die Gutachter fragen“ (Fuldaer Zeitung, 27.04.2018).

Auch auf nunmehrige Nachfrage der Kreistagsfraktion Die Linke hält Dr. Mischak an den 25.000 Euro fest. Mischak verweist in seiner schriftlichen Stellungnahme zur Kreistagssitzung im Juni 2018 in recht allgemeiner Form auf den Haushaltsplan der Gemeinde Wartenberg sowie Daten von Hessen Mobil. Weiterhin führt er Daten von Nachbarkommunen an (Lauterbacher Anzeiger vom 12.06.2018).

Das Gutachten beziffert die Mehrkosten auf 95.000 Euro – wo sind die „fehlenden 70.000 Euro“?

Die Antwort auf die „fehlenden 70.000 Euro“ ergibt sich aus dem Gutachten selbst (Seiten 39, 58) und aus der Erläuterung des Gutachters im Lauterbacher Anzeiger vom 12.06.2018: Dr. Mischak und die ihm zuarbeitenden Behörden haben zwar die jährlichen Unterhaltungskosten angesetzt (Winterdienst, Streckenkontrolle und Grünpflege). Die wesentlichen Kostenfaktoren wurden allerdings nicht berücksichtigt. Diese sind: Die jährlich anfallenden Instandhaltungskosten („Wartungen“, z.B. Flicken von Schlaglöchern) und die Rückstellungen. Denn ab einer Lebensdauer von ca. 40 Jahren sind Verkehrsanlagen abgeschrieben und bedürfen in der Regel eines grundhaften Ausbaus. Daher müssen diese wiederhergestellt werden, hierfür werden dann 2,14 Millionen Euro veranschlagt (Gutachten, Seite 58: 267.000 €+1.873.200 €). Um hierfür vorzusorgen muss in jedem der 40 Nutzungsjahre ein entsprechender Anteil „zurückgelegt“ werden (sogenannte Rückstellungen). Dies sind dann pro Jahr 1/40 der Gesamtkosten, somit jährlich ca. 53.500 Euro. Dasselbe ergibt sich, nur aus anderer Perspektive, wenn man den Vermögenswert „Straße“ jedes Jahr um 1/40 seines Ausgangswerts vermindert („abschreibt“). Nach 40 Jahren ist die Straße unbrauchbar, nichts mehr wert, also „abgeschrieben“. Die Gemeinde muss den Vermögenswert (die Straße) für 2,14 Millionen Euro neu anschaffen.

Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten schlagen jährlich mit 41.600 Euro zu Buche. Zusammen mit den Rückstellungen von 53.500 Euro pro Jahr ergeben sich somit ca. 95.000 Euro Kosten, die jährlich auf die Gemeinde Wartenberg zukommen. Das Wartenberger Gutachten warnt deshalb ausdrücklich: „Die mit der Umstufung verbundenen Übernahme der Bundesstraße und den damit einhergehenden Kosten kann von der Gemeinde Wartenberg nicht zusätzlich dauerhaft gestemmt werden.“ (Gutachten, Seite 43)

Die Berechnung von Dr. Mischak greift daher zu kurz, wenn von seiner Seite lediglich die Unterhaltungskosten berücksichtigt werden. Denn die in 40 Jahren anfallenden Kosten für eine grundlegende Wiederherstellung stehen prinzipiell schon jetzt fest. Sie würden nicht anfallen, wenn die Straßenbaulast beim Bund bliebe. Die Kosten müssen daher in eine Gesamtbetrachtung einfließen. Und regelmäßige Instandhaltungen müssen ebenfalls während der 40 Jahre Nutzungszeit schon aus Gründen der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Diese kosten Arbeitsstunden und damit Geld.

Übrigens: Hinzu kommen noch die Anliegerbeiträge. Das Gutachten geht bei ca. 96 Anliegern von einer durchschnittlichen Belastung von 13.900 Euro pro Anlieger bei einer Wiederherstellung in 40 Jahren aus (Gutachten, Seite 58). Anlieger müssten dann ebenfalls rechtzeitig mit einem separaten Sparbuch für die Zukunft vorsorgen.

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