Presseerklärung der Bürgerinitiative “Pro Lebensraum Wartenberg“ zur Sitzung der Gemeindevertretung Wartenberg im Oval am 8.3.2018
Stand: 14.03.2018
Verzicht auf Neubau ist besser als die vorgelegte Planung B 254n für Wartenberg
Mit dem von der Gemeindevertretung Wartenberg beschlossenen Antrag werden vier konkrete Forderungen erhoben, die durch den Kreis, das Land Hessen oder die zuständigen Behörden, z.B. Hessen-Mobil, bis zum 31.05.2018 zu beantworten sind. Im Anschluss wird die Gemeindevertretung neu beraten.
Zur 1. Forderung: Umstufungskonzept
Seitens der Gemeinde wird allgemein eine Änderung des Umstufungskonzepts der bisherigen B254 in eine Landes- oder Kreisstraße statt zur Gemeindestraße gefordert.
Unklar ist, welches politische Gremium und welche Behörde hierfür die Zusage für welche Strecke bis zum 31.05.2018 erteilen soll. Für die Einstufung gibt es definierte Kriterien und letztlich ist hierfür eine rechtlich verbindliche Zusage erforderlich.
Zur 2. Forderung: Anbindung Tiegel (Industriegebiet Angersbach)
Eine Planungsänderung der B254n ist nach Auffassung der Gemeindevertreter – dem Gutachten folgend – erforderlich, damit der enorm große Flächenverbrauch bei dieser Auffahrt reduziert wird und das vorhandene Gewerbegebiet erweitert werden kann.
Hessen Mobil steht jedoch bislang auf dem Standpunkt, dass es keine Änderungen am Streckenverlauf mehr geben wird.
Zur 3. Forderung: Abriss der Brücke zwischen Landenhausen und Müs
Diese Forderung ist ebenfalls durch die zuständigen Behörden rechtsverbindlich zuzusichern. Das Gutachten hat hierzu festgestellt, dass die Unterhaltungskosten für die Brücke zu hoch seien.
Jedoch hat diese Forderung auch Konsequenzen für die Verkehrsströme in Landenhausen. Diese sind neu zu berechnen, weil die Bürger aus Landenhausen zukünftig immer über die Salzschlirfer Straße in den Landkreis Fulda fahren. Die Belastung der dortigen Anlieger in Landenhausen wird zukünftig deutlich zunehmen.
Zur 4. Forderung: Aufnahme in Förderprogramme
Die Aufnahme der Gemeinde in entsprechende Programme des Landes, des Bundes und EU zur Dorferneuerung wird gefordert.
Welches Gremium – Landtag oder Behörde – kann dies verbindlich zusagen und was sind diese Zusagen in 10-15 Jahren wert, wenn dies im Plan nicht festgeschrieben wird?
Gemäß der Aussage in der Sitzung vom Fraktionsvorsitzenden der SPD Herrn Gröger sind diese vier Punkte „gleichwertige Mindestforderungen, die zu erfüllen seien“. Bis zum Ende des Planfeststellungsverfahrens könne hier nicht auf eine Zusage abgewartet werden.
Soweit nicht alle 4 Punkte erfüllt werden, sollte die Gemeindevertretung Wartenberg den Bau der Ortsumgehung schon aus diesem Grund ablehnen. Denn das Gutachten der Gemeinde Wartenberg hat aufgezeigt, dass der Verzicht auf den Neubau der Bundesstraße 254 auf kommunaler Ebene deutlich besser bewertet wird, als ein Neubau der Straße mit ihrer jetzigen Planung.
Aber auch die jetzt geforderten Korrekturen werden die gravierenden Nachteile der neuen Bundesstraße nicht beseitigen. Dies gilt insbesondere für den massiven Eingriff in den Landschaftsverbrauch und die klar erkennbaren Nachteile für die heute an der B254 liegenden Betriebe mit ihren ortsnahen Arbeitsplätzen. Der Geschäftsführer Herr Eichhorn hat hierzu erklärt, dass bei vorherigen Baumaßnahmen an der B254 „ein Umsatzrückgang von 20-30%“ zu verzeichnen war.
Die Bürgerinitiative „Pro Lebensraum Wartenberg“ und interessierte Bürger gegen die Ortsumgehung treffen sich am Mittwoch, dem 21. März 2018 um 19:30 Uhr in der Gaststätte „Jerje“ in Angersbach um weitere Aktionen zu besprechen.
www.pro-lebensraum-wartenberg.de
facebook: pro-lebensraum-wartenberg
Download Artikel aus dem Lauterbacher Anzeiger vom 17.3.2018